Fachliche Definition
Ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen selbstständig bewertbarer wirtschaftlicher Wert, der dem Unternehmen zuzurechnen ist und bilanziert werden darf oder muss.
So funktioniert es
Die Aktivseite wird nach § 266 HGB insbesondere in Anlagevermögen und Umlaufvermögen gegliedert. Ansatzverbote und Aktivierungswahlrechte, etwa für bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände, sind gesondert zu beachten.
Konkretes Beispiel
Eine erworbene und dauerhaft betrieblich genutzte Maschine wird als Sachanlage mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig abgeschrieben.
Typische Falle
Wirtschaftlicher Nutzen allein genügt nach HGB nicht immer für einen Bilanzansatz; gesetzliche Ansatzverbote gehen vor.