Fachliche Definition
Planmäßige Verteilung des abschreibungsfähigen Betrags eines Sachanlageguts über seine Nutzungsdauer.
So funktioniert es
Die Abschreibung ordnet die Anschaffungskosten den Perioden der Nutzung zu. Linear werden Anschaffungskosten abzüglich Restwert durch die Nutzungsdauer geteilt. Gebucht wird Abschreibungsaufwand an kumulierte Abschreibungen.
Konkretes Beispiel
Anschaffungskosten 26.000, Restwert 2.000 und sechs Jahre Nutzungsdauer ergeben eine lineare Jahresabschreibung von € 4.000.
Typische Falle
Abschreibung ist Kostenverteilung, keine unmittelbare Marktwertschätzung und keine Auszahlung.