Fachliche Definition
Der handelsrechtliche Residualbetrag nach Abzug des Fremdkapitals von den Vermögensposten; seine Gliederung richtet sich insbesondere nach Rechtsform und § 266 HGB.
So funktioniert es
Bei Kapitalgesellschaften umfasst die Grundgliederung gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Ergebnisvortrag und Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Eigenkapital ist kein gesonderter Geldbestand.
Konkretes Beispiel
Bei Aktiva von € 120.000 und gesamtem Fremdkapital von € 70.000 beträgt das Eigenkapital € 50.000.
Typische Falle
Aus Eigenkapital oder Gewinnrücklagen lässt sich nicht ablesen, wie viel Geld verfügbar ist.