Fachliche Definition
Nach § 266 HGB insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren sowie geleistete Anzahlungen.
So funktioniert es
Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip. Für gleichartige Vorräte kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Durchschnitts- sowie FIFO- oder LIFO-Verfahren in Betracht.
Konkretes Beispiel
Ware mit Anschaffungskosten von € 600 wird für € 900 verkauft: Umsatzerlös und Wareneinsatz werden getrennt erfasst.
Typische Falle
IFRS untersagt LIFO; das HGB kann LIFO unter seinen Voraussetzungen zulassen.