Umlaufvermögen

Vorräte

Waren und Materialien, die verkauft oder bei der Herstellung verbraucht werden sollen.

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Fachliche Definition

Nach § 266 HGB insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren sowie geleistete Anzahlungen.

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So funktioniert es

Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip. Für gleichartige Vorräte kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Durchschnitts- sowie FIFO- oder LIFO-Verfahren in Betracht.

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Konkretes Beispiel

Ware mit Anschaffungskosten von € 600 wird für € 900 verkauft: Umsatzerlös und Wareneinsatz werden getrennt erfasst.

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Typische Falle

IFRS untersagt LIFO; das HGB kann LIFO unter seinen Voraussetzungen zulassen.