Fachliche Definition
HGB-Grundsatz, nach dem Aufwendungen und Erträge unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im richtigen Geschäftsjahr berücksichtigt werden.
So funktioniert es
§ 252 HGB verbindet Periodenabgrenzung mit Vorsichts- und Realisationsprinzip. Forderungen, Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach ihrem jeweiligen Sachverhalt zu unterscheiden.
Konkretes Beispiel
Eine Beratung schließt im Dezember einen Auftrag über € 1.200 ab und erhält das Geld im Januar. Ist der Gewinn im Dezember realisiert, entstehen dort Ertrag und Forderung; im Januar wird nur der Zahlungseingang gebucht.
Typische Falle
Ein Zahlungseingang ist nicht automatisch Ertrag; eine Auszahlung ist nicht automatisch Aufwand.